Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von Sergej Hljupin gelten ausnahmslos die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. „Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, für die das abgeschlossene Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.3. „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dagegen natürliche oder juristische Personen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.4. Für die Abgrenzung zwischen „Verbraucher“ und „Unternehmer“ wird auf § 1 KSchG i. d. g. F. verwiesen.
1.5. „Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die Leistungen von Sergej Hljupin in Anspruch nehmen.
1.6. Vertragsabschlüsse sind ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGB möglich. Verbrauchern wird eine Kopie dieser AGB ausgehändigt. Die AGB sind jederzeit in der aktuellen Fassung unter diesen Link abrufbar.
1.7. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung von Sergej Hljupin. Eine fehlende Widerspruchserklärung gegen AGB des Kunden ist keine solche Zustimmung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Sergej Hljupin werden erst mit der schriftlichen Erstellung und der Übermittlung an den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden bei Sergej Hljupin zustande.
2.2. Angebote können nur gesamt angenommen werden. Die Annahme von auf dem Angebot angeführten Teilleistungen ist nicht möglich.
2.3. Die Legung eines Angebots erfolgt auf eine Anfrage des Kunden. Solche Anfragen sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Anfragen können telefonisch, persönlich oder per E-Mail an office@plumberama.at gestellt werden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
Kostenvoranschläge, die für Verbraucher erstellt werden, sind verbindlich. Erkennt Sergej Hljupin, dass bei Ausführung der Arbeiten der im Kostenvoranschlag angegebene Preis um mehr als 15% überschritten werden wird, wird er den Kunden sofort informieren und bis zu dessen Zustimmung zur Durchführung der Leistung die Arbeiten einstellen. Verbraucher werden auf die Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages hingewiesen.
2.5. Erfolgt eine Beauftragung aufgrund eines zuvor erstellten Kostenvoranschlages so wird der für die Erstellung des Kostenvoranschlages in Rechnung gestellte Betrag vom Gesamtpreis der beauftragten Leistung abgezogen.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für Leistungen, die der Kunde anfordert und die nicht durch das ursprünglich gelegte Angebot gedeckt sind, wird dem Kunden eine Auskunft über die Kosten der beauftragten Zusatzleistung gegeben. Erst bei schriftlicher Zustimmung des Kunden zur Durchführung der Zusatzleistung wird diese vorgenommen.
3.3. Preisangaben sind zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer zu verstehen.
3.4. Die fachgerechte Entsorgung von Altmaterial hat durch den Kunden zu erfolgen. Anderes gilt nur, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart. Dadurch erfolgt eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der im Monat des Vertragsschlusses gültige Wert des VPI 2010 zu Grunde gelegt.
4. Auftragsabwicklung und Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von Sergej Hljupin.
5. Zahlung
5.1. Die Hälfte des vereinbarten Leistungsentgeltes wird bei Vertragsabschluss, jedenfalls aber vor Leistungsbeginn fällig. Der übrige Betrag wird nach dem Abschluss der vereinbarten Leistung fällig.
5.2. Ein Skontoabzug ist nur nach ausdrücklicher einzelvertraglicher Vereinbarung zulässig.
5.3. Für Verzugszinsen gelten die folgenden Zinssätze:
- Für Unternehmer gilt bei verschuldetem Zahlungsverzug ein Zinssatz von 9,2% Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart (vgl. § 456 UGB).
- Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% als vereinbart.
- Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Forderung, mit der der Kunde aufzurechnen beabsichtigt, gerichtlich festgestellt oder von Sergej Hljupin anerkannt worden ist.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen und werden auf den Rechnungsbetrag hinzugerechnet.
6. Rücktrittsrecht
6.1. Verträge mit Sergej Hljupin können auch vollständig über Mittel der Fernkommunikation geschlossen werden. In diesem Fall kommt dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage ab Beauftragung zu.
6.2. Dieses Rücktrittsrecht berechtigt den Verbraucher binnen 14 Tagen von seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sergej Hljupin zu erklären.
6.3. Bei Verträgen, die über Mittel der Fernkommunikation geschlossen wurden und die nicht aufgrund erhöhter Dringlichkeit umgehend durchgeführt werden müssen, wird die Leistung seitens Sergej Hljupin erst nach Ablauf des Rücktrittsrechts erbracht.
7. Mitwirkungspflicht
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen für die beauftragte Leistungserbringung zu schaffen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so entsteht die Leistungspflicht von Sergej Hljupin bis zu deren Vorliegen nicht.
7.2. Insbesondere muss der Kunde vor Leistungsbeginn die notwendigen Angaben zur Lage von Strom-, Gas- und Wasserleitungen machen, sofern diese nicht klar ersichtlich sind. Gleichermaßen sind sonstige Hindernisse baulicher Art oder andere Stör- und Gefahrenquellen vom Kunden unaufgefordert anzuzeigen.
7.3. Ist der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, ist die Leistung nicht mangelhaft.
7.4. Der Kunde hat weiters die erforderlichen behördlichen Bewilligungen und die Zustimmungen Dritter einzuholen, die Voraussetzung für die Leistungserbringung sind. Über die Notwendigkeit einer solchen Bewilligung oder Zustimmung weist Sergej Hljupin im Rahmen der Auftragsvereinbarung hin.
7.5. Die für die Leistungserbringung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie sowie das benötigte Wasser sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde hat in der Zeit der Leistungserbringung dafür zu sorgen, dass versperrte Räume, die zur Leistungserbringung betreten werden müssen, geöffnet sind.
7.7. Der Kunde hat für die Zeit der Leistungserbringung Räumlichkeiten bereitzustellen, in denen die Lagerung von Materialien und Werkzeugen sichergestellt werden kann.
8. Leistungsausführung
8.1. Änderungen und Erweiterungen einer Leistung können nur dann ausgeführt werden, wenn dies entweder einzelvertraglich vereinbart wird oder aus technischen Gründen zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
8.2. Wünscht der Kunde nach dem Vertragsschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums als vereinbart, so liegt eine Vertragsänderung vor, durch die höhere Kosten entstehen können. Diese Kosten werden für den Kunden aufgeschlüsselt und die Vertragsänderung und damit die Leistungserbringung innerhalb des kürzeren Zeitraums wird nur vorgenommen, wenn der Kunde der Erhöhung der Kosten zustimmt.
8.3. Sachlich gerechtfertigte Teilleistungen, etwa auf Grund des Umfanges der gesamt zu erbringenden Leistung, sind zulässig. Teilleistungen können auch gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und nicht von Sergej Hljupin verschuldeter Verzögerung von Lieferanten, oder vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Sergej Hljupin liegen, um den Zeitraum, in dem das entsprechende Ereignis andauert.
9.2. Wird die Leistungserbringung durch Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind, auf unzumutbare Art und Weise verzögert oder unterbrochen, so verlängern sich die Leistungsfristen und Fälligkeitstermine entsprechend. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt.
9.3. Im Falle einer dem Kunden zuzurechnenden Leistungsverzögerung ist Sergej Hljupin berechtigt 2%, des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, um die Kosten der Lagerung von Materialien und Geräten abzudecken.
9.4. Unternehmern gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur dann verbindlich, wenn diese von Sergej Hljupin schriftlich zugesagt wurden.
9.5. Bei Verzug der Leistungserbringung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach den geltenden gesetzlichen Regeln zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich und unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts vom Vertrag zu erfolgen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Schäden an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungen und Geräten sind von Sergej Hljupin nur dann zu verantworten, wenn diese schuldhaft von ihm oder einem ihm zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
10.2. Sergej Hljupin hat von ihm verursachte Schäden im Allgemeinen nur dann zu verantworten, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm oder einem ihm zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
10.3. Wird durch Sergej Hljupin eine behelfsmäßige Instandsetzung durchgeführt, so ist diese vom Kunden umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu beauftragen. Die behelfsmäßige Instandsetzung erfüllt lediglich eine beschränkte, den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
11. Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug – insbesondere durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht – so ist Sergej Hljupin berechtigt, über die auftragsgegenständlichen Geräte und Materialien anders zu verfügen. Dadurch entstehen dem Kunden keine Ansprüche irgendeiner Art. Im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung verpflichtet sich Sergej Hljupin diese Geräte und Materialien schnellstmöglich nachzubestellen und die Leistung zu erbringen.
11.2. Das Recht von Sergej Hljupin unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und das Entgelt für die schon erbrachten Leistungen fällig zu stellen, bleibt von der Bestimmung in Pkt 11.1. unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die von Sergej Hljupin gelieferte, montierte und/oder eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben im Eigentum von Sergej Hljupin.
12.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Sergej Hljupin berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware herauszuverlangen.
12.3. Gegenüber Verbrauchern darf sich Sergej Hljupin nur dann auf die in Pkt. 12.2.
vereinbarte Bestimmung berufen, wenn sich der Kunde mit der Zahlung zumindest sechs Wochen in Verzug befindet und ihm der Herausgabeanspruch unter eine Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen schriftlich angedroht wurde.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, Sergej Hljupin über ein eingeleitetes Insolvenz- oder Exekutionsverfahren zu informieren, wenn er Vorbehaltsware in seinem Besitz hat.
12.5. Im Herausverlangen der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser explizit erklärt wurde.
13. Gewährleistung
13.1. Im Rahmen dieser AGB gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
13.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
13.3. Der Zeitpunkt der Übergabe wird mit dem Fertigstellungszeitpunkt der Leistung bestimmt, falls nicht eine anderweitige einzelvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
13.4. Bei Vereinbarung eines Übergabetermins, von dem der Kunde fernbleibt, gilt die Leistung dennoch mit diesem Tag als übergeben.
13.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels sind kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels.
13.6. Stellt sich die durch einen Kunden getätigte Behauptung und Geltendmachung eines Mangels als unberechtigt heraus, so hat der Kunde die Kosten für die Feststellung des behaupteten Mangels und die etwaige Behebung desselben zu ersetzen.
13.7. Unternehmer trifft stets die Beweispflicht in Hinblick auf das Vorliegen des behaupteten Mangels im Übergabezeitpunkt.
13.8. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht hat der Kunde die zur Behebung und Feststellung eines behaupteten Mangels zu betretenden Räumlichkeiten unverzüglich zugänglich zu machen und die Behebung des behaupteten Mangels zuzulassen.
13.9. Mängel, die vom Unternehmer behauptet werden, sind im Zuge seiner Rügepflicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe an Sergej Hljupin zu melden. Diese Meldung hat durch schriftliche Anzeige zu erfolgen.
13.10. Der Kunde hat die Nutzung eines Gegenstandes oder einer Leistung, an der er einen Mangel behauptet, unverzüglich zu unterlassen, wenn dadurch eine Verunmöglichung oder Erschwerung der Mangelbehebung droht. Ausgenommen davon sind Gegenstände und Leistungen, bei denen das Unterlassen der Inanspruchnahme unzumutbar ist.
13.11. Im Falle der Leistungsausführung auf Basis von Plänen, Zeichnungen, Skizzen oder Angaben des Kunden, leistet Sergej Hljupin nur für die auf dieser Basis vereinbarte und ausgeführte Leistung Gewähr.
13.12. Kunden, die Unternehmer sind, tragen die Kosten für den Ausbau und die Retournierung von mangelhaften Leistungsgegenständen.
14. Allgemeines
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechtsgesetzes.
14.3. Erfüllungsort ist Wien.
14.4. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gerichtsstand für Verbraucher ist das sachlich zuständige Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers, sofern dieser in Österreich liegt.
14.5. Änderungen von relevanten Informationen des Kunden, wie Adresse, Firma, Name, Rechtsform oder Ähnliches, sind von diesem unverzüglich bekanntzugeben.